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ecoTank stellt die ecoCard, welche eine Kundenkarte ist und im
Eigentum von ecoTank verbleibt, dem Karteninhaber als bargeldloses
Zahlungsmittel mit verzögerter Belastung, jedoch ohne Kreditoption zur
Verfügung. Der Karteninhaber ist berechtigt, bei den ecostop
Akzeptanzpartnern in der Schweiz, Treibstoffe zu beziehen. Der Kauf
von Shop-Artikeln, der Bezug von Bargeld, der Erwerb von Gutscheinen
oder Fahrzeugen ist mit der ecoCard nicht erlaubt.
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Die ecoCard ist streng persönlich und nicht übertragbar. Sie wird dem
Karteninhaber kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Bestimmungen
dieser AGB gelten gleichermassen für die ecostop Mobile App, welche
anstelle der physischen ecoCard vom Kunden eingesetzt werden kann.
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Der Karteninhaber verpflichtet sich, ecoTank über sämtliche Änderungen
der Angaben auf dem ecoCard Antragsformular unverzüglich schriftlich
in Kenntnis zu setzen.
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ecoTank beauftragt die Winarco AG, Postfach, 9001 St. Gallen, mit der
Verwaltung der ecoCard. ecoTank behält sich jederzeit das Recht vor,
eine andere Person oder Institution, insbesondere mit der Ausführung
der Verwaltung und der Bearbeitung der ecoCard, zu beauftragen. Zum
Zweck der Bonitätsprüfung können durch das Cardcenter bei folgenden
Informationsdienstleistern Auskünfte eingeholt werden: CRIF, Intrum,
ZEK, Bisnode. Personendaten werden an diese Auskunftsdateien
übermittelt und können dort gespeichert werden.
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Der Karteninhaber hat sämtliche für die Sicherheit der ecoCard und des
PIN-Codes erforderlichen Massnahmen zu treffen. Der Karteninhaber
bleibt einziger Verantwortlicher für jegliche Folgen aus
missbräuchlichem Gebrauch von Karte und/oder PIN-Code
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ecoTank hat das Recht, jede Person, welche die ecoCard vorweist und
imstande ist, den dazu passenden PIN-Code einzutippen, als
rechtmässigen Besitzer der Karte zu betrachten. Durch Eintippen des
PIN-Codes bestätigt der Karteninhaber die Belastung sowie die
Richtigkeit des Kaufbetrages und anerkennt die entsprechende Schuld
gegenüber ecoTank. Der durch den Gebrauch der ecoCard gegebene
Zahlungsauftrag ist unwiderruflich.
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Der Karteninhaber ist sich bewusst, dass die ecoCard, basierend auf
der Magnetkartentechnologie, mit einfachen Mitteln von Dritten
vervielfältigt werden kann. Er ist entsprechend dafür verantwortlich,
dass sowohl die physische Karte als auch der PIN-Code jederzeit unter
Aufsicht oder Verschluss aufbewahrt sowie dass diese beiden
Sicherheitselemente weder unverschlossen noch verschlossen gemeinsam
an einem Ort gehalten werden
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Geht die ecoCard verloren, wird sie gestohlen oder entwendet, so hat
der Karteninhaber dies durch jegliche Kommunikationsmittel
unverzüglich dem ecostop Card Center zu melden. Ein durch den
Karteninhaber nicht unterzeichneter Einspruch muss unverzüglich beim
ecostop Card Center durch ausgehändigten oder eingeschriebenen Brief
bestätigt werden. Bei Diebstahl ist der Karteninhaber in jedem Fall
verpflichtet, dies der zuständigen Polizeibehörde zu melden. Für die
Einspruchstellung sowie für den Ersatz von ecoCard und PIN-Code wird
eine Gebühr von CHF 10.- (exkl. MwSt.) erhoben.
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Sämtliche durch missbräuchliche Benutzung der ecoCard oder des
PIN-Codes verursachte Schäden gehen ausschliesslich zu Lasten des
Karteninhabers
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Nachdem der Karteninhaber Einkäufe mittels seiner ecoCard getätigt
hat, erhält er für die Bewegungen des abgelaufenen Monates eine(n)
detaillierte(n) Rechnung/Kontoauszug auf seinem Konto. Die
Rechnungsstellung ist kostenlos. Den Kunden, welche Ihre Zahlungen am
Postschalter tätigen, wird je Zahlung eine Gebühr von CHF 2.- (exkl.
MwSt.) automatisch in Rechnung gestellt. Die Zahlung des gesamten
geschuldeten Betrages hat spätestens bis zum auf der/dem
Rechnung/Kontoauszug angegebenen Zahlungstermin vollständig netto und
ohne Skonto oder anderen Abzügen zu erfolgen. Der Karteninhaber kann
sich nicht durch teilweise Überweisung vom gesamten Schuldbetrag
befreien. Kommt der Karteninhaber seiner Zahlungspflicht nicht
fristgemäss nach, so gerät er automatisch mit dem Ablauf des
Zahlungstermins in Verzug und hat Verzugszinsen von monatlich 1% auf
dem ausstehenden Betrag sowie Verwaltungsgebühren zu bezahlen. Die
Verzugszinsen werden ab dem ersten Tag nach der Fälligkeit der
Forderung erhoben. Ferner hat ecoTank das Recht, dem Karteninhaber
Gebühren von CHF 20.- (exkl. MwSt.) je Mahnung oder Rücksendung eines
LSV wegen ungenügender Deckung mitzuberechnen. Mit dem Zahlungsverzug
des Karteninhabers werden sämtliche Forderungen von ecoTank sofort und
automatisch zur Zahlung fällig. Reklamationen, welche die Rechnung
betreffen, sind dem ecostop Card Center unverzüglich nach Erhalt der
Rechnung mitzuteilen. Bei ausbleibender Reklamation innert der
Zahlungsfrist gilt die Monatsrechnung als richtig und als vom
Karteninhaber akzeptiert.
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ecoTank behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von
Gründen den mit dem Karteninhaber abgeschlossenen Vertrag zu kündigen,
die ecoCard zu entziehen, entziehen zu lassen, zu sperren, wirkungslos
oder ungültig zu machen resp. nicht zu erneuern. Der Antragssteller
nimmt zur Kenntnis, dass ecoTank sich das Recht vorbehält, diesen
Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Sperrung
oder einem Entzug behält sich ecoTank das Recht vor, jegliche
Informationen mitzuteilen, die nützlich sind, um die Forderung zu
decken. Die Entsperrungskosten je Karte sind CHF 10.- (exkl. MwSt.).
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ecoTank setzt für jeden Karteninhaber eine Kauflimite aufgrund seiner
Verhältnisse fest, ansonsten wird die Kauflimite auf monatlich CHF
800.- für natürliche und auf monatlich CHF 2‘500.- für juristische
Personen festgelegt. ecoTank behält sich das Recht vor, die Kauflimite
jederzeit zu ändern. Die Limite richten sich nach den offenen
Rechnungen sowie allen nicht verrechneten Bezügen des aktuellen Monats
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Unbenutzte Kundenkonti werden nach der letzten Nutzung mit einer
jährlichen Gebühr von CHF 10.- (exkl. MwSt.) belastet. Falls ein
Kundenkonto nicht binnen mindestens 3 Monaten produktiv genutzt wurde,
so entsteht bei einer Kontoauflösung eine Gebühr von CHF 30.- (exkl.
MwSt.) zulasten des Kunden
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Mit jeder Kartenbenutzung werden die aktuellen allgemeinen
Geschäftsbedingungen der ecoCard in ihrer vollständigen Fassung
ausdrücklich akzeptiert. ecoTank behält sich das Recht vor, jederzeit
die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche andere mit der
ecoCard in Zusammenhang stehenden Bedingungen (namentlich Gebühren
u.ä.) zu ergänzen oder abzuändern. Änderungen werden dem Karteninhaber
durch jegliche Kommunikationsmittel mitgeteilt.
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Der Karteninhaber ermächtigt ecoTank bzw. ihren Vertreter
ausdrücklich, sämtliche im Rahmen des vorliegenden Vertrages
eingesammelten Auskünfte (insbesondere zur Kreditwürdigkeitsprüfung,
Kartenherstellung, Kartenverwaltung, Kartenverwendung für Werbe-
und/oder Kundenbindungsmassnahmen, Forderungsdeckung usw.)
aufzubewahren, zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzugeben.
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Wird die ecoCard bei einer Drittfirma eingesetzt, welche
Akzeptanzpartnerin ist, so akzeptiert der Kunde beim Einsatz der Karte
explizit die Abtretung der Forderung dieses Drittlieferanten an die
ecoTank AG, welche dem Kunden Rechnung stellt. Die Endfakturierung
findet im Namen und auf Rechnung der ecoTank AG mit MWST-konformer und
gesetzeskonformer Rechnung statt. Die ecoTank AG übernimmt keine
Gewährleistung gegenüber dem Treibstoffkunden, wenn die Lieferung
durch eine Drittfirma erfolgt. Die Akzeptanzstelle stellt dem Kunden
für den Bezug keine mehrwertsteuerkonforme Rechnung/Quittung, sondern
einen Lieferschein aus.
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Jede Mitteilung des Karteninhabers in Zusammenhang mit der ecoCard
gilt als gültig zugestellt, wenn sie an folgende Adresse erfolgt:
ecostop Card Center, Postfach, CH-9001 St. Gallen, Telefon 044 515 96
60, E-Mail cardcenter@ecostop.ch.
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Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterstehen in allen
Teilen ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort,
Betreibungsort, letzterer nur für Personen mit ausländischem
Wohnsitz/Sitz, sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im
Zusammenhang mit der Auslegung, der Anwendung oder der Erfüllung des
vorliegenden Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist Bubendorf.
ecoTank behält sich indessen auch das Recht vor, den Karteninhaber
beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes/Sitzes oder jedem anderen
zuständigen Gericht zu belangen, wobei ausschliesslich schweizerisches
Recht anwendbar bleibt.
Bubendorf, im August 2024
Herausgeber: ecoTank AG, Wattwerkstrasse 2, CH-4416 Bubendorf
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